Interessenkonflikte werden in der Form gelöst, dass
• den von der IKV verwalteten und deren Anlegern eine faire Behandlung zukommt,
• den Anlegern möglichst kein Risiko einer Schädigung entsteht und
• keine sachfremden Interessen die Entscheidungen unserer Mitarbeiter beeinflussen.
Dafür haben wir organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die oben genannten Vorgaben als Mindeststandards zu gewährleisten.
Etwaig eintretende Interessenkonflikte werden von uns in einer Art und Weise gehandhabt, dass sie den hohen Standards von Integrität und Loyalität entsprechen. Um jede Art von scheinbarem und tatsächlichem Fehlverhalten zu vermeiden und um sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden, arbeiten wir kontinuierlich daran, Interessenkonflikte aktiv, frühzeitig und vorausschauend zu identifizieren und zu bewältigen.
So vermeiden wir Interessenkonflikte.
Zur Vermeidung bzw. Behebung oder Verminderung von potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikten haben wir organisatorische Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählen insbesondere:
• eine klare interne Funktionstrennung – sowohl auf Ebene der Geschäftsleitung als auch auf Mitarbeiterebene –,
• eine ständige Überwachung der gesamten Geschäftstätigkeit durch das Risikomanagement und die (externe) Compliance-Abteilung sowie
• eine laufende Überprüfung durch die interne Revision.