Ist der Geschäftsgegenstand eindeutig begrenzt und klar definiert?
Ist das Konzept klar verständlich und wirtschaftlich schlüssig (Gewinnerzielungsabsicht)
Wird der Anleger unnötig lange gebunden oder kann er leicht seinen Anteil wieder übertragen, bzw. aussteigen?
Hat der Unternehmer sich für einen langen Zeitraum zur Geschäftsführung verpflichtet?
Besteht eine wirksame Mittelverwendungskontrolle?
Ist der Treuhänder oder Mittelverwendungskontrolleur geeignet, d.h. unabhängig, Ehrenberufler oder Bank, keine natürliche Einzelperson?
Besteht ein Katalog zustimmungsbedürftiger Handlungen für die Geschäftsleitung z.B. für die Aufnahme von Fremdmitteln?
Kann der Anleger von Anfang an über den Erlös frei verfügen? Also keine automatische Wiederanlage oder Gutschrift
Sind die Weichkosten (nicht wertbildende Aufwendungen wie Konzeption, Vertrieb, Verwaltung, Treuhänder) angemessen?
Trägt der Anleger das Platzierungsrisiko- oder ist eine Rückabwicklungsmöglichkeit vorgesehen?
Wird der Vermittler, soweit möglich von der Haftung freigestellt?